Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Aktuelle News
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Am 10. Januar ist eine neue Regulierung für European Long-Term Investment Funds (ELTIF) in Kraft getreten. Der ELTIF 2.0 steht auch Kleinanlegern offen, nachdem sein Vorgänger die Hürden mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro pro Fonds bei mindestens 100.000 Euro im Portfolio noch sehr hoch gelegt hat. Technisch betrachtet handelt es sich um einen alternativen Investmentfonds (AIF). Im Gegensatz zu den meisten konventionellen geschlossenen Fonds soll der ELTIF jedoch kürzere Laufzeiten von in der Regel fünf bis acht Jahren bieten.
Über das neu gestaltete Anlagevehikel können Investoren sich an sogenannten Private Markets beteiligen, die nicht an den Börsen vertreten sind: Sachwerte wie Infrastrukturprojekte und Immobilien, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierung. Diese mitunter sehr lukrativen Assets machen rund 90 Prozent aller Vermögenswerte aus und sind bislang für Privatanleger kaum beteiligungsfähig. Der erste deutsche ELTIF 2.0 steht in den Startlöchern und soll ab Ende März Investitionen in Wind- und Solarparks sowie Strom- und Glasfaserleitungen tätigen.
Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.
Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.
Offenlegungsverordnung vor Reform?
01.02.2024
Der Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien stellt Anleger, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden müssen.
Während die Finanzwirtschaft indes noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) nun Vorschläge für eine Überarbeitung vor: Unter anderem sollen weitere soziale Indikatoren und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Das steht konträr zum gleichzeitig formulierten Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen. Denn auch die bisher schon vorgesehenen Pflichtinformationen sollen erhalten bleiben. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV setzt sich deshalb weiterhin für eine Vereinfachung ein, damit auch Nicht-Profis die nötigen Informationen schnell überblicken und einordnen können.
Diesel-Skandal: Klagen nur mäßig erfolgreich
30.01.2024
Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp 426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.
Über alle Hersteller hinweg führt indes nur jede zehnte Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.
Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“).
Wer privat krankenversichert und wechselwillig ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das Anlageprinzip der Fractional Ownership („Bruchstückseigentum“) ermöglicht es, an der Wertsteigerung von Luxusgütern zu partizipieren, ohne diese selbst in Gänze erwerben zu müssen. Einschlägige Plattformen veräußern dafür Token, also digitale Verbriefungen des Miteigentums, die durch die Ablage in einer Blockchain besonders sicher sein sollen.
Anleger liefern sich damit allerdings den (Verkaufs-)Entscheidungen der Plattformen aus, denn sie selbst haben in der Regel kein Mitspracherecht. Zudem bestehen zahlreiche rechtliche Unklarheiten, da es sich weitgehend um Neuland handelt. Das betrifft etwa die Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung der Assets oder auch die steuerliche Behandlung. Und nicht zu vergessen: Eine Wertsteigerung der Luxusuhren, Kunstwerke und Oldtimer ist mitnichten garantiert, auch wenn manche dieser Nischen-Sachwerte in den vergangenen Jahren ein beachtliches Wertwachstum verzeichnet haben. Fractional Ownership ist mithin eher als spekulative Portfolio-Beimischung zu verstehen, keineswegs als tragende Säule der (Alters-)Vorsorge.
Dauerwachstumsmarkt Healthcare
18.01.2024
In diesen Wochen, in denen gefühlt niemand von Viren verschont bleibt, klingeln wieder die Kassen der Apotheker und Pharmahersteller. Gesundheit ist vor allem in den Wintermonaten ein einträgliches Geschäft – aber auch im Rest des Jahres ein Gewinnbringer fürs Aktienportfolio. So hat der MSCI Healthcare Index von 2008 bis 2023 ein Plus von 462 Prozent verzeichnet, während der allgemeine MSCI World auf „nur“ 350 Prozent kam. Nicht wenige auf Gesundheit fokussierte Aktienfonds erwirtschafteten in den letzten zehn Jahren ein Plus nahe zehn Prozent p. a. – oder gar mehr.
Angesichts der alternden Weltbevölkerung gehen die meisten Analysten davon aus, dass die Hausse noch einige weitere Jahre anhalten wird. Für Anleger ebenfalls attraktiv: Healthcare-Aktien performen nicht nur stärker als der breite Markt, sondern zeigen dabei auch weniger Kursausschläge. Denn die Gesundheitsversorgung ist von der Konjunkturlage nur in geringem Maße abhängig, Schätzungen zufolge sind daher lediglich rund 15 Prozent der einschlägigen Titel eher risikoreich. Wer sich auf die defensiveren anderen 85 Prozent konzentriert, die ihr Geschäft mit etablierten Medikamenten, medizinischen Geräten und Gebrauchsgütern oder Gesundheitsleistungen bestreiten, dürfte damit eine vergleichsweise sichere Bank im Portfolio haben.