Offene Immobilienfonds (OIF) werden gemeinhin einer der beiden niedrigsten von sieben
Risikoklassen zugeordnet und kommen damit auch für sicherheitsorientierte Anleger infrage.
Diese verzichten im Gegenzug auf Rendite, wie die schwachen Performancezahlen der jüngeren
Vergangenheit zeigen. Dass das Sicherheitsversprechen indes nicht immer eingelöst wird, belegt
die kürzlich erfolgte Abwertung des OIF „UniImmo: Wohnen ZBI“ um circa 800 Millionen Euro
innerhalb eines Tages.
Anleger sollten vor einer Zeichnung mithin genau ins jeweilige Fondsportfolio schauen, rät Prof.
Dr. Steffen Sebastian von der IRE|BS International Real Estate Business School im Interview mit
dem Fachmagazin procontra. Zudem sei es nicht ratsam, sich auf die Diversifikation innerhalb
eines OIF zu verlassen. „Generell gilt auch für die Risikoklasse 1: Anleger sollten sich nicht auf
ein einzelnes Asset beschränken, sondern ihre Geldanlage diversifizieren. Entsprechend sollte
nur ein Teil des Vermögens in offene Immobilienfonds investiert werden, und dann sollte man
diesen Teil auch noch auf mehrere Fonds aufteilen“, empfiehlt Prof. Sebastian.
„Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer deutlicher. Städte, Infrastruktur und
Gebäude müssen an die neuen Klimabedingungen angepasst werden. Es braucht mutige,
durchgreifende Maßnahmen.“ Mit diesen eindringlichen Worten begleitete Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Vorstellung des diesjährigen
Naturgefahrenreports. Dessen Hauptfokus liegt auf den Risiken durch Starkregen und
Überschwemmungen, die sich seit einigen Jahren häufen. Bis zum Jahr 2025 geht der GDV von
einer Verdopplung der naturgefahrenbedingten Schäden aus – mindestens.
Insbesondere der Gebäudebestand in Deutschland ist unzureichend auf die mutmaßlich
zunehmenden Wassermassen vorbereitet. Das betrifft auch die Versicherung mit
Elementarschutz, über den nur rund jede zweite Immobilie verfügt. Seit einigen Jahren wird
daher über eine Versicherungspflicht für Hausbesitzer diskutiert, da die angespannten
öffentlichen Haushalte mutmaßlich nicht dauerhaft mit Milliarden-Nothilfen werden
einspringen können.
Innerhalb der vergangenen beiden Jahre ist die Zahl der Bundesbürger, die Geld in Aktien,
Anleihen und/oder Kryptowährungen investieren, von 22,8 Millionen auf 26 Millionen gestiegen
– das entspricht einem Plus von 14 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die diesjährige Umfrage
„People & Money“ des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock. Die Autoren
prognostizieren, dass 2025 weitere 1,6 Millionen Menschen hinzukommen werden, vor allem aus
den eher kapitalmarktaffinen Generationen Z und Millennials, also den unter 35-Jährigen.
Nach wie vor gibt es einen deutlichen Geschlechterunterschied: Während 29 Prozent der Frauen
an den Kapitalmärkten aktiv sind, beträgt die Quote bei Männern 43 Prozent. Doch die Lücke
wird kleiner.
Ausschlaggebend für die wachsende Offenheit gegenüber Börsenengagements ist laut der
Umfrage weniger eine größere Risikotoleranz als vielmehr die immer einfacheren
Zugangsmöglichkeiten. Sowohl die etablierten Banken als auch Neo-Broker bieten Käufe und
Verkäufe heutzutage meist bequem und unkompliziert über Apps an.
Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Dass soziale Netzwerke in den jüngeren Generationen als weithin zuverlässige
Informationsquellen auch in Finanzfragen gelten, belegt eine aktuelle Umfrage der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mehr als jeder zweite der befragten 18-
bis 45-Jährigen gab an, ihre Geldanlage auch an den Tipps von Finanz-Influencern
(„Finfluencern“) auszurichten. 60 Prozent halten solche Videos auf YouTube, TikTok, Instagram &
Co. sogar für gleichrangig mit einer professionellen Beratung. Der Mehrheit von ihnen ist
allerdings nicht bewusst, dass die Finfluencer in aller Regel eine Vergütung für Tipps erhalten,
zumindest wenn die empfohlenen Produkte direkt über einen Link erworben werden können.
Deren Qualität ist entsprechend durchwachsen. Eine Analyse des Swiss Finance Institute kam zu
dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der Finfluencer-Tipps zu einer Rendite weit unter dem
Gesamtmarkt führen würden. Das Versprechen von schnellem Reichtum und finanzieller
Unabhängigkeit ist demnach meist hohl.
Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132
Millionen Euro.
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein,
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in
Regress genommen werden.
Gemäß der aktuellen Analyse eines großen Immobilienfinanzierungs-Unternehmens müssen
Haus- und Wohnungskäufer zunehmend höhere Kreditsummen in Anspruch nehmen. Das zeigt
sich etwa im steigenden Beleihungsauslauf. Dieser gibt den Anteil der Fremdfinanzierung am
Beleihungswert – dem Wert, den die Bank dem Objekt zuschreibt – an. Die Kennzahl kletterte im
September durchschnittlich auf 87,5 Prozent, nachdem sie ein Jahr zuvor noch 85,9 Prozent
betragen hatte.
Die durchschnittliche Kreditsumme wuchs auf rund 313.000 Euro an, 5.000 Euro mehr als im
Vormonat. Nicht nur wegen dieses Trends müssen sich die Immobilienkäufer für immer längere
Zeiträume verschulden: Die im September vereinbarten monatlichen Kreditraten fielen so
niedrig aus wie seit zwei Jahren nicht mehr, bei einer praktisch gleichbleibenden
durchschnittlichen Zinsbindung von knapp elf Jahren. Legt man beispielhaft 300.000 Euro
Kreditsumme, 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und 10-jährige Zinsbindung
zugrunde, belief sich die sogenannte Standardrate auf monatlich 1.395 Euro.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.