Die Aktienselektion nach bestimmten Merkmalen – im Finanzjargon Faktoren genannt – ist das
Grundprinzip von Faktor-Investments. Die Kunst erfolgreicher Anlage besteht darin, auf die
richtigen Merkmale zu setzen. Mal gilt Quality (hohe Profitabilität) als entscheidender Faktor für
Outperformance, mal Value (günstige Bewertung), mal Size (kleine Marktkapitalisierung) oder
Momentum (starker Kursanstieg in der jüngeren Vergangenheit).
Wer nach einem solchen Kriterium anlegt, kann den breiten Markt damit übertreffen. Das gelang
zuletzt beispielsweise mit Momentum: Der MSCI Momentum Index schaffte auf Jahressicht ein
Plus von 41 Prozent, während der Gesamtmarkt gemessen am MSCI World auf 26 Prozent kam.
Doch wie jeder Anleger weiß oder zumindest wissen sollte, bergen Kursentwicklungen der
Vergangenheit keine Garantie für zukünftige Kursentwicklungen. Welcher Faktor wirklich die
Nase vorn haben wird, lässt sich erst in der Rückschau sagen. Zudem geht mit der Konzentration
im Portfolio ein höheres Risiko einher, weshalb Experten Faktor-Investments lediglich als
Beimischung empfehlen.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor
mak113985 | Keine Kommentare20.08.2024
Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Rund 30 Prozent Wertanstieg in einem halben Jahr bescherte Silber seinen Besitzern von Januar
bis Anfang Juli – und ließ damit sogar seinen „großen Bruder“ Gold hinter sich, der ebenfalls
stark performte. Ein wesentlicher Grund für beide Kursanstiege dürfte in der Suche nach
Sicherheit in politisch unruhigen und wirtschaftlich volatilen Zeiten liegen.
Im Gegensatz zu Gold wird Silber indes überwiegend industriell verwertet, etwa in der
Elektroauto- und Halbleiterproduktion und der Solarindustrie. Auch für Touchdisplays ist
ultradünnes Silber ein Stoff mit Zukunft. Rund 55 Prozent der Nachfrage entspringen diesen
industriellen Verwertungsarten – und die Kurve zeigt steil nach oben. Für eine
Silberbeimischung im Portfolio könnte der Zeitpunkt daher trotz der jüngsten Hausse günstig
sein. Neben physischem Silber etwa in Form von Münzen können auch Silber-ETCs (Exchange
Traded Commodities) erworben werden. Diese sind allerdings prinzipiell mit einem EmittentenAusfallrisiko behaftet, das indes mit der Besicherung durch physisches Silber bei einem
Treuhänder reduziert werden kann.